Fachkunde Strahlenschutz-Feuerwehr

Fachkunde Strahlenschutz-Feuerwehrbereich

Gemäß § 52 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 20. Juli 2001 zuletzt geändert 1.9.2005) hat zur Vorbereitung der Brandbekämpfung eine Einteilung möglicher Einsatzstellen in Gefahrengruppen zu erfolgen. Die betroffenen Bereiche sind jeweils am Zugang deutlich sichtbar und dauerhaft mit dem Zeichen "Gefahrengruppe I", "Gefahrengruppe II" oder "Gefahrengruppe III" zu kennzeichnen.
Hierbei ist insbesondere festzulegen, wo die Feuerwehr im Einsatzfall
1. ohne besonderen Schutz vor den Gefahren radioaktiver Stoffe tätig werden kann (Gefahrengruppe I),
2. nur unter Verwendung einer Sonderausrüstung tätig werden kann (Gefahrengruppe II) und
3. nur mit einer Sonderausrüstung und unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, der die während des Einsatzes entstehende Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen beurteilen kann, tätig werden kann (Gefahrengruppe III).

Das Zeichen "Feuerwehr! Gefahrengruppe I" kennzeichnet einen Bereich der Gefahrengruppe IA, das Zeichen "Feuerwehr! Gefahrengruppe II" einen Bereich der Gefahrengruppe IIA und das Zeichen "Feuerwehr! Gefahrengruppe III" einen Bereich der Gefahrengruppe IIIA.

Gefahrengruppe1 Gefahrengruppe2 Gefahrengruppe3

Kennzeichnungen sind weiterhin durch DIN 25430 "Sicherheitskennzeichnung im Strahlenschutz" sowie durch DIN 4844 Teil 1 und 2 und die Vorschrift BGV A 8 "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt.

warnzeichen

Warnzeichen für ionisierende Strahlen nach DIN 25430

Im Jahr 1992 habe ich an einem Strahlenschutzlehrgang für Führer von taktischen Einheiten der Landesfeuerwehrschule Hessen mit Erfolg teilgenommen. Dieser Lehrgang entspricht dem Spezialkurs für offene radioaktive Stoffe (erforderlich für die Fachgruppe 4.3 und 4.4) gemäß "Richtlinie über die Fachkunde im Strahlenschutz" (GMBI. 1982, Nr. 29, Seite 592) und beinhaltet die Fachkunde auch zum genehmigungsbedürftigen Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten über dem 10 hoch 5-fachen der Freigrenze.
-Gilt nur für den Bereich der Feuerwehren-

Ich weiß worüber im Strahlenschutz geredet wird!

Kontakt

Anschrift

Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

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