Berufsbezeichnung Brandinspektor

Brandinspektor bezeichnet den Abschluß der Laufbahn des gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienstes entsprechend den Laufbahnbestimmungen für den Mittleren, Gehobenen und Höheren Dienst.

Die Einstellungsbehörde (in der Regel Berufsfeuerwehr) ernennt die angenommenen Bewerber/innen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Brandinspektor-Anwärter (BIA).

Der Vorbereitungsdienst dauert 1 ½ bis 2 Jahre (Je nach Bundesland unterschiedlich) und gliedert sich in festgelegte Ausbildungsabschnitte, die meistens bei auswärtigen Feuerwehren abgeleistet werden. Für Laufbahnbewerber (Seiteneinsteiger mit abgeschlossenen Studium) am Anfang Grundausbildung, danach Wechsel von Lehrgängen und praktischen Ausbildungsabschnitten.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes ist die Laufbahnprüfung (Staatsprüfung) vor einem nach Landesrecht bestimmten Prüfungsausschuss abzulegen.

Berufsbezeichnung Ingenieur

Ingenieur ist die Berufsbezeichnung für Hoch- und Fachhochschulabsolventen der Ingenieurwissenschaften.

Der Begriff geht auf Sebastien le Pestre de Vauban zurück, den Festungsbaumeister (Chef du Genie) von Ludwig XIV. und wird vom lateinischen Titel "ingeniarius" (Festungsbaumeister) abgeleitet, den auch Leonardo da Vinci trug.

Die Industriezweige basieren heute sehr stark auf der ingenieurmäßigen Umsetzung des technischen Wissens.

Ingenieure zeichnen sich durch praxisnahes Wissen aus, wobei es die Berufsgruppe mit der größten Beteiligung an Erfindungen ist.

02 KDOI Brandschutz 01

Sachverständiger §29a BImSchG

Bekannt gegebener Sachverständiger nach §29a BImSchG für das Land Hessen.

Die Überprüfung durch das Regierungspräsidiums Darmstadt für das Land Hessen hat ergeben, dass ich die Voraussetzungen für die Bekanntgabe im Staatsanzeiger Hessen erfülle. Somit bin ich berechtigt alle im Rahmen des §29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen, sowie die Prüfungen von Sicherheitstechnischen Unterlagen für alle Anlagenarten des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in folgenden Fachgebieten durchzuführen:

  • Errichtung, Auslegung und Instandhaltung von Anlagen oder Anlagenteilen im Brandschutz und der Gefahrenabwehr
  • Verfahrenstechnische Prozessführung und Auslegung von Anlagen oder Anlagenteilen, sowie zur Beherrschung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs; Beispielsweise: Projektierung , Anlagenplanung, Erstellung und Prüfung von Anlagenkonzepten im Brandschutz
  • Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • Prüfung von speziellen Fachfragen zum Brandschutz einschließlich Löschwasserrückhaltung
  • Schutz vor Eingriffen Unbefugter

Für Anlagen bei deren Planung, Errichtung oder Änderung ich vorher beratend tätig war, darf ich keine nach §29a BImschG durch die Genehmigungsbehörde angeordneten Prüfungen oder angeordnete Prüfungen der sicherheitstechnischen Unterlagen durchführen. Im Länderausschuss für Immissionsschutz haben sich die Bundesländer auf folgendes verständigt: Die Bekanntgabe in anderen Bundesländern muss jeweils getrennt beantragt werden, wobei grundsätzlich die Voraussetzungen für die Bekanntgabe nicht neu geprüft werden sollen. Die weiteren Länder sollen sich nach der Entscheidung des ersten Landes richten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Befristung der Bekanntgabe (in meinem Fall bis 31.10.2013).

Fachkunde Störfallbeauftragter

Fachkunde Störfallbeauftragter

Die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) legt in § 7 die Anforderungen an die Fachkunde fest

Die Fachkunde im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 und des § 58c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfordert

1. den Abschluss eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,

2. die Teilnahme an einem oder mehreren von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang II zu dieser Verordnung vermittelt worden sind, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind, und

3. während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die im Hinblick auf die Aufgaben des Beauftragten vergleichbar sind.

Unter § 9 sind die Anforderungen an die Fortbildung festgelegt. Zum Erhalt der Fachkunde muss der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an speziell anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich. Fortbildungsmaßnahmen nach Absatz 1 erstrecken sich auf die in Anhang II zu dieser Verordnung genannten Sachbereiche. In Besitze die Fachkunde als Störfallbeauftragter und nehme an den erforderlichen Fortbildungen teil. Außerdem habe ich die erforderliche Erfahrung als Störfallbeauftragter-Brandschutz im Bereich der Chemieanlagen.

Störfallbeauftragter-Brandschutz:

Aufgaben § 58b BImSchG Störfallbeauftragten können örtlich nach Anlagen von einem Betreiber auf mehrere Personen übertragen werden. Somit also die Übertragung aller Aufgaben mit anlagenbezogener Zuordnung. Sinnvoll erscheint in vielen Fällen die Beauftragung von zwei Personen mit sachlicher Trennung der Aufgaben für alle Anlagen.

§ 58b BImSchG: Der Störfallbeauftragte berät den Betreiber in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können.

Er ist verpflichtet und berechtigt:
    1. ...
    2. ...
    3. ...
    4. Mängel die den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung betreffen, unverzüglich dem Betreiber zu melden.

Zuständigkeit sachlich verteilt nach BImSchG §58b, Absatz 1:

Störfallbeauftragter Störfallbeauftragter-Brandschutz
Zuständigkeit Aufgaben Punkt 1-3 Zuständigkeit Aufgaben Punkt 4 gleichzeitig Brandschutzbeauftragter auch als externe Dienstleistung)

Der Störfall- bzw. Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.

Kontakt

Anschrift

Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

Wir sind für Sie da

Berufsbezeichnung