Prüfsachverständiger Brandschutz

Prüfsachverständige für Brandschutz

Prüfsachverständige für Brandschutz werden nach § 59 Absatz 4 Satz 1 HBO erforderlich.

Man spricht hier auch von bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen.

Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 muss der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes vom bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz bescheinigt sein.

Nach §73 Abs2 Satz 1 HBO sind die bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, die Prüfungen anstelle der entfallenen hoheitlichen Präventivprüfungen durch die Bauaufsichtsbehörde vorgenommen haben, insoweit auch für die ordnungsgemäße Bauausführung verantwortlich. Sie haben die mit den von ihnen geprüften und bescheinigten Unterlagen übereinstimmende Bauausführung ebenfalls rechtsverbindlich zu bescheinigen.

Das Sachverständigenwesen für vorbeugenden Brandschutz ist in Hessen immer noch nicht gesetzlich geregelt. Es gibt noch kein Verfahren in Hessen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet derzeit im Einzelfall ob der Sachverständige akzeptiert wird.

Es gab schon mehrere Gesetzentwürfe zur "Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung", die aber noch nicht verabschiedet wurden. Bei Sonderbauten in Hessen wird es weiterhin nur die behördliche, hoheitliche Prüfung. Diese vollständige öffentlich-rechtliche Prüfung von Sonderbauten ist einer der Eckpunkte der HBO 2002, der erst nach längeren Vollzugserfahrungen in den Gebäudeklassen 1-5 zur Diskussion gestellt werden kann. Bei der eventuellen Privatisierung der Verantwortung für diese Gebäude ergibt sich unter Umständen die Notwendigkeit eines "Prüfingenieurs Brandschutz", den es zur Zeit nur in anderen Bundesländern gibt.

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Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

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