Sachverständiger für Brandschutz

Sachverständige für Brandschutz

Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt. Somit kann sich auch prinzipiell jeder Sachverständiger für Brandschutz nennen.

Solche Sachverständige werden oft als Freie Sachverständige bezeichnet. Sie sind weder amtlich anerkannt noch öffentlich bestellt und vereidigt. Also:

=> ohne Anforderungen
(Evtl. Mitglied im einem Bundes-/Berufsverband oder auch ggf. Geprüft und Zertifiziert durch freie Institutionen)

Zertifizierte Sachverständige
Die Zertifizierung von Sachverständigen beruht auf der EN-Norm 45013 der Europäischen Union. Sie bestimmt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Institution die persönlichen Kompetenz einer Person prüfen und ihr ein Zertifikat, also eine Art Zeugnis, als Sachverständiger verleihen darf. Sachverständige werden zertifiziert, wenn sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen. Sie unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle. Auch die Zertifizierung kann widerrufen werden, wenn der Sachverständige gegen den Pflichtenkatalog verstößt oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweist. Die Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind aber möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden. In dem Heft "Sachverständiger, wie werde ich das?" Fachbuchreihe des HdT ISBN 3-8027-8514-2 ist auf Seite 121 beschrieben: "Allerdings kann die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger künftig nicht mehr nachgefragt wird. Auch wenn er noch so fachlich qualifiziert und persönlich integer ist. Die öffentliche Bestellung ist nämlich nur in Deutschland bekannt. Europaweit wurde das System der Akkreditierung und Zertifizierung nach der Normenreihe EN 45000 eingeführt, so dass sich die Nachfrage in Zukunft aus akkreditierte Laboratorien und zertifizierte Sachverständige konzentrieren könnte...."

Die Personenzertifizierung nach EN 45013 ist unterdessen aber durch die ISO 17024 abgelöst.

Ich bin nicht nach EN oder ISO zertifiziert, aber Sachverständiger für Brandschutz nenne ich mich trotzdem.

Kontakt

Anschrift

Brandinspektor Dipl.-Ing.
Maynhard Schwarz

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Berufsbezeichnung